Verlängerung des Taxischeins

Alle fünf Jahre muß der Taxischein verlängert werden.
Ort der Antragstellung:
Kreisverwaltungsreferat
KFZ-Zulassung und Führerscheinstelle
Eichstätterstr. 2, 80684 München, 2. Stock
Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 7.00 - 12.00 Uhr und Di 14.30 - 16.30 Uhr
Man benötigt zur Antragsstellung:
- Personalausweis oder Reisepaß
- EU-Kartenführerschein
Kosten: 42,60 EUR - Gesundheitszeugnis
- Sehtest vom Augen- oder Betriebsarzt
- Nach Vollendung des 60. Lebensjahres:
Medizinisch-Psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Untersuchungsstelle oder ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten.
Beide Gutachten sind vorgezogen ab 58 Jahren möglich.
Eine zeitgerechte Verlängerung kann nur sichergestellt werden, wenn der Antrag mindestens drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit gestellt wird.
Der Taxischein wird für jeweils fünf weitere Jahre verlängert.
Bei Anhäufung von Punkten im VZR Flensburg wird die Gültigkeitsdauer reduziert:
- bei 8 Punkten auf drei Jahre
- bei 9 bis 11 Punkten auf zwei Jahre
- bei mehr als 12 Punkten auf nur ein Jahr
Kosten für die Verlängerung:
- 51,00 EUR bei Gültigkeit
- 51,00 EUR nach Ablauf der Gültigkeit
- 37,00 EUR für die ärztliche Verlängerungsuntersuchung