FAQ - Häufig gestellte Fragen
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Wie lange dauert der Erwerb des Taxischeins und wieviel kostet mich das ganze ungefähr?
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Für den Erwerb des Taxischeins sollte man etwa sechs bis acht Wochen Zeit einplanen. Die Kosten betragen ca. 335 EUR. Nach Abschluß eines Anstellungsvertrags mit uns erstatten wir die Kosten.
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Ich bin noch keine 21 Jahre alt. Kann ich trotzdem schon den Taxischein machen?
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Für die Erteilung des Taxischeins ist die Vollendung des 21. Lebensjahres Voraussetzung. Man kann allerdings mit der Ausbildung schon drei Monate vorher beginnen. Bei bestandener Prüfung bekommt man den Schein "in Geschenkpapier mit Schleifchen verpackt" zum Geburtstag.
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Ich habe wahrscheinlich ein paar Punkte in Flensburg. Wie wirkt sich das auf die Genehmigung meines Antrages aus?
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Bei Antragstellung fordert die Genehmigungsbehörde einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister (VZR) in Flensburg an. Selbstverständlich sollte man keine Anhäufung von Punkten haben. Bei mehr als acht Punkten muss man seinen Kontostand in einer Schulung reduzieren. Der Taxischein wird zunächst nur befristet auf ein Jahr ausgestellt.
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Ich besitze nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Kann ich dennoch als Taxifahrer in Deutschland arbeiten?
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Ja klar!
Ausländer aus EG-Staaten werden wie deutsche Staatsbürger behandelt. Ausländer aus Staaten, die nicht der EG angehören, brauchen eine Aufenthaltsgenehmigung sowie eine Arbeitserlaubnis. Hat man beides, so steht der Ausbildung zum Taxifahrer nichts mehr im Wege. -
Wie weise ich eigentlich die geforderten zwei Jahre Fahrpraxis nach?
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Die Fahrpraxis muss seit 1999 nicht mehr gesondert nachgewiesen werden. Es reicht aus, wenn man mindestens seit zwei Jahren im Besitz eines gültigen EU-Führerscheins ist.
Ausländische Taxischeinbewerber müssen darüberhinaus nachweisen, daß sie sich seit mindestens zwei Jahren in Deutschland aufhalten. Dies erfolgt i.d.R. durch Vorlage der ersten Anmeldebescheinigung. -
Ich besitze bereits den Personenbeförderungschein, weil ich bisher in einer anderen Stadt als Taxifahrer gearbeitet habe. Was muß ich tun, um auch in München Taxi fahren zu dürfen?
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Na bestens!
Alles was man noch braucht ist der Nachweis der Ortskunde für München. Die Ortskundeprüfung ist mit der von uns in Verbindung mit der Taxischule München angebotenen Schulung kein Problem. Die Kosten übernehmen wir, wenn man für uns arbeitet.
Neuester Stand zum Thema:
Das KVR München akzeptiert den Taxischein aus anderen Städten nur, wenn er "noch nicht zu alt" ist. Informationen darüber, was "nicht zu alt" genau bedeutet, sind nicht zu erhalten. Letztlich hängt's wohl vom Sachbearbeiter ab, ob man den Taxischein komplett neu machen muß. -
Bin ich als fest angestellter Taxifahrer an feste Arbeitszeiten gebunden?
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Nein!
Wir arbeiten im Zwei-Schichtenbetrieb. Das Zeitfenster für die Tagschicht von 6 Uhr bis 18 Uhr und für die Nachtschicht von18 Uhr bis 6 Uhr morgens ist die Regel, aber keine Regel ohne..... Taxifahrer müssen innerhalb dieser Zeiten ihre Pausen so legen, dass die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten gewährleistet ist. -
Ich habe bereits einen guten Job, möchte mir jedoch als Taxifahrer ein paar Euro dazuverdienen. Seid Ihr überhaupt an Aushilfen interessiert, die nur ein oder zweimal pro Woche arbeiten?
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Natürlich!
Bei uns arbeiten einige Leute nur nebenbei. Böse Zungen behaupten ohne Aushilfen würde nachts überhaupt kein Taxi mehr fahren... -
Wie ist eigentlich in München die Auftragsvergabe organisiert?
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Die Taxistandplätze in München sind größtenteils mit Standplatztelefonen ausgestattet. Der Fahrgast ruft am nächstgelegenen Standplatz an und bestellt sein Taxi direkt beim dort wartenden Taxifahrer. Steht dort kein Taxi bereit, wird der Anruf automatisch an die Zentrale der Taxi München e.G. weitergeleitet. Diese vermittelt den Auftrag dann über Funk.
Zusätzlich hat der Taxikunde die Möglichkeit sein Taxi bei der IsarFunk Taxizentrale zu bestellen. Über Datenfunk gelangt der Fahrtauftrag dann auf das Display des nächstgelegenen IsarFunk-Fahrzeugs. -
Darf ich mich mit Euren Taxis an allen Taxistandplätzen bereitstellen?
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Ja, nur für den Flughafen gibt es eine Sonderregelung.
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Haben Eure Taxis Funk?
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Ja!
Alle unsere Taxis nehmen am Funkverkehr der Taxi München e.G. und der ISARFUNK-Taxizentrale teil. -
Brauche ich für die Bedienung der Funkgeräte eine spezielle Schulung?
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Ja!
Swohl die TAXI eG als auch ISARFUNK bieten eine Schulung an. -
Seid Ihr an die IsarFunk Taxizentrale angeschlossen?
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Alle unserer Fahrzeuge sind mit dem IsarFunk-Gerät ausgerüstet.
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Kann ich bei Euch die IsarFunk-Zusatzausbildung machen und was kostet mich das?
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Ja, Die IsarFunk Ausbildung dauert vier Nachmittage und findet regelmäßig statt. Voraussetzung zur Teilnahme ist ein Vorstellungsgespräch bei IsarFunk. Der Interessent sollte über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Die Schulung kostet 195 EUR.
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Habt Ihr auch Kombis und Bustaxis?
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Nein, die Kombis brauchen im Vergleich zu den Limousinen zu viel Sprit. Bustaxis betreiben wir mangels Interesse der Fahrer derzeit nicht.
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Habt Ihr auch Nichtrauchertaxis?
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Ja!
Alle Taxis sind per Gesetz Nichtraucherfahrzeuge. Ein rauchfreier Arbeitsplatz ist somit sicher. -
Kann ich mich mit Euren Taxis auch am Flughafen bereitstellen?
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Im Prinzip ja!
Für die Aufstellung am Flughafen benötigt jedes Taxi eine Flughafenplakette. Deren Preis steht in keinem Verhältnis zum Ertrag durch eventuell alle vier Stunden mal auftauchende Flughafen-Fahrgäste. Trotzdem sind einige unserer Taxis mit dieser Plakette ausgerüstet. -
Was ist ein Taxi-Guide?
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Taxi-Guides sind vom Fremdenverkehrsamt München ausgebildete Taxifahrer, die individuell gestaltbare Stadtrundfahrten durchführen.
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Kann man bei Euch auch ärztlichen Notdienst fahren?
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Richtig, Als Isarfunker muß man nur 2 Stunden Zeit für einen Einführungslehrgang opfern, kostet nix extra
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Habt Ihr in Eurem Büro eine Kaffeemaschine?
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Ja klar, weil Kaffee aus dem Automaten schmeckt einfach nicht.. Und meistens gibt's auch einen Keks dazu...